Führerscheinklassen

Übersicht

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MAch Dich bereit für die Freiheit auf den straßen dieser Welt.

Fahrspaß bedeutet mehr als nur Autofahren – es ist die Freiheit, jede Strecke sicher und mit einem Lächeln zu meistern. Mit unserer Ausbildung lernst du nicht nur, ein Fahrzeug zu beherrschen, sondern auch die Freude am Fahren zu erleben.

PKW-Führerscheinklassen und ihre Voraussetzungen

Die Klasse B

Klasse BE

Mindestalter: vgl. Klasse B

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:

  • zG des Anhängers über 750kg, aber max. 3500 kg

→ Vorbesitz: B

→ Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein

Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren „BF 17“)

Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2, und A:

  • zG max. 3500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:

  • Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500kg

→ Einschluss AM, L

→ Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zufahrzeugs“ bei der Anhängerregelung

Klasse B96

Mindestalter: vgl. Klasse B

Kfz der Klasse B mit Anhänger:

  • zG des Anhängers über 750kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3500kg, aber max. 4250kg

→ wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt

→ keine Prüfung, aber eine besondere Schulung erforderlich

Führerscheinklassen für Zweiräder und ihre Voraussetzungen

Die Klasse A

Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125cm³
  • Leistung max. 11kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:

  • Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

→ Einschluss: AM

Klasse A

Mindestalter:

  • 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A; 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für den Direkterwerb

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50cm³ oder bbH über 45km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • Leistung über 15kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:

  • Hubraum über 50cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45km/h
  • Leistung über 15 kW

→ Einschluss: AM, A1, A2

→ Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung erforderlich

Klasse A2

Mindestalter: 18 Jahre

Krafträder mit:

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht 0,2 kW/kg

→ Einschluss: AM,A1

→Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Klasse AM

Mindestalter: 15 Jahre

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Leistung max. 4kW bei Diesel- und Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Lfz mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4kW bei Diesel- und Elektromotor
  • Leermasse max 350 kg

Klasse B196

Voraussetzung:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (B-Klasse)
  • theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13.5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 min Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125cm³
  • Leistung max. 11kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

→ keine Theorie- oder Praxisprüfung erforderlich

→ B196 ist eine Schlüsselzahl im Führerschein und berechtigt das Fahren nur in Deutschland.

Führerscheinklassen für Lastkraftwagen

Die Klasse C

Klasse C1

Mindestalter: 18 Jahre

Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:

  • zG über 3500kg bis max. 7500kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • zG des Anhängers bis 750kg

→ Vorbesitz B

Klasse C

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung

Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:

  • zG über 3500kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • zG des Anhängers bis 750kg

→ Vorbesitz: B

→ Einschluss: C1

Klasse C1E

Mindestalter: 18 Jahre

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger:

  • zG des Anhänngers über 750kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:

  • zG des Anhängers über 3500kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000kg

→ Vorbesitz: C1

→ Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“

Klasse CE

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen wärhend oder nach einer spezifischen Berufsausbildung

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger:

  • zG des Anhängers über 750kg

→ Vorbesitz: C

→ Einschluss: BE, C1E, T, sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Führerscheinklassen für Busse

Die Klasse D

Klasse D1

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung

Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:

  • für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
  • Länge max. 8m
  • mit Anhänger bis 750kg zG

→ Vorbesitz: B

Klasse D

Mindestalter:

  • 18, 20, 21, 23 ode 24 Jahre
  • Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation

Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:

  • für mehr als 8 Personen außer der Fahrer
  • mit Anhänger bis 750kg zG

→ Vorbesitz: B

→ Einschluss: D1

Klasse D1E

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung

Kfz der Klasse D1 mit Anhänger:

  • zG des Anhängers über 750kg

→ Vorbesitz: D1

→ Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1

→ Wegfall der Bestimmungen „zG Anhänger der max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ und „zG der Kombination max. 12.000kg“

Klasse DE

Mindestalter:

  • 18, 20, 21 oder 24 Jahre
  • Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation

Kfz der Klasse D mit Anhänger:

  • zG des Anhängers über 750kg

→ Vorbesitz: D

 Einschluss: BE, D1E, sowie C1E bei Vorbesitz C1

Führerscheinklassen für Traktoren

Die Klasse L & T

Klasse L

Mindestalter:

  • 16 Jahre
  • Für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: max. 40 km/h
  • Mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen:

  • Selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: max. 25 km/h
  • Auch mit Anhänger erlaubt

Klasse T

Mindestalter:

  • 16 Jahre
  • In Ausnahmefällen gar ab 15 Jahren
  • Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mit Anhänger
  • Selbstfahrende Futtermischwagen oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h
  • Alle Fahrzeuge müssen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und auch dafür eingesetzt werden
 
Es macht übrigens wenig Sinn, für die T-Lizenz auf den Klasse B Führerschein zu warten: Anders als die Klasse L ist der große Traktorschein kein Teil der B-Lizenz – hier legst du außerdem zusätzlich zur Theorie auch eine praktische Prüfung ab.